Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Lawdate UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nick Busse, mit Sitz in der Elmshorner Straße 135h, 25421 Pinneberg (nachfolgend „ANBIETER") und dem Nutzer der unter der Bezeichnung „LAWDATE" (nachfolgend „LAWDATE“) angebotenen Software-as-a-Service-Lösung (nachfolgend „NUTZER"; ANBIETER und NUTZER zusammen „PARTEIEN").
- NUTZER im Sinne dieser AGB sind ausschließlich gerichtsexterne, beruflich oder dienstlich an gerichtlichen Terminierungen beteiligte Personen, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln. Dazu zählen insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO, Verfahrensbeistände, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige, Umgangspflegerinnen und Umgangspfleger sowie sonstige natürliche oder juristische Personen, die beruflich an gerichtlichen Terminierungen mitwirken. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Widersprechende, abweichende oder ergänzende AGB des NUTZERS werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis abweichender Bedingungen des NUTZERS Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen den PARTEIEN im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- Diese AGB gelten bereits mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen, unabhängig davon, ob das ausgewählte Angebot kostenpflichtig ist oder im Rahmen einer kostenlosen Variante genutzt wird.
- Soweit in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies allein der besseren Lesbarkeit; eine Wertung ist damit nicht verbunden.
§ 2 Leistungsgegenstand (SaaS)
- LAWDATE ist eine technische Softwarelösung, die es dem NUTZER ermöglicht, seine zeitlichen Verfügbarkeiten – insbesondere mögliche Termine für gerichtliche oder außergerichtliche Verhandlungen, Besprechungen, Anhörungen und ähnliche Anlässe – online bereitzustellen, zu verwalten und verifizierten gerichtsinternen Nutzern (insbesondere Richterinnen und Richtern sowie sonstigem hierfür berechtigten Gerichtspersonal) ausschließlich zum Zweck der gerichtlichen Terminierungsunterstützung sichtbar zu machen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungs- und Funktionsbeschreibung des ANBIETERS, der vom NUTZER gewählten Variante (kostenfrei oder kostenpflichtig) sowie etwaigen individualvertraglichen Vereinbarungen.
- Der ANBIETER stellt die Software über das Internet als „Software-as-a-Service" zur Verfügung. Eine Übergabe oder Übertragung der Software-Kopie an den NUTZER erfolgt nicht.
- Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter (insbesondere Hosting- und Cloud-Dienstleister) zu bedienen.
- Der ANBIETER schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Plattform und ihrer Funktionen. Der ANBIETER schuldet keinerlei rechtsberatende, anwaltliche oder mandatsbezogene Tätigkeit. Sämtliche im Zusammenhang mit Mandaten und gerichtlichen Verfahren bestehenden Pflichten obliegen ausschließlich dem NUTZER.
§ 3 Stellung der Gerichte; keine Verpflichtung Dritter
- Die Nutzung der Software durch Gerichte oder andere Verfahrensbeteiligte ist freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung Dritter, insbesondere von Gerichten, Behörden oder Verfahrensbeteiligten, die Software LAWDATE zu nutzen, die über sie eingestellten Verfügbarkeiten zu berücksichtigen oder Termine entsprechend abzustimmen, besteht nicht.
- Der ANBIETER schuldet weder die tatsächliche Nutzung der Plattform durch Dritte noch das Zustandekommen eines Termins zu einer vom NUTZER eingestellten Zeit.
- Eine Verpflichtung des NUTZERS gegenüber Dritten zur Verwendung von LAWDATE entsteht durch diese AGB nicht. Berufs- und prozessrechtliche Pflichten des NUTZERS bleiben unberührt.
§ 4 Nutzungsvertrag, Registrierung
- Der NUTZER muss sich zur Nutzung der Software unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse sowie der weiteren vom ANBIETER geforderten Daten registrieren. Die Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
- Die Registrierung erfolgt unter Zustimmung zu diesen AGB sowie zur Datenschutzerklärung. Eine Anmeldung im Namen eines Dritten – unabhängig von dessen Einverständnis – sowie Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Namen sind nicht zulässig.
- Der ANBIETER behält sich vor, die bei der Registrierung angegebenen Daten durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen, insbesondere die Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.
- Mit Bestätigung der Registrierung durch den ANBIETER kommt zwischen den PARTEIEN ein Vertrag über die Nutzung der Software (nachfolgend „Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
- Der NUTZER verpflichtet sich, Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die er im Rahmen dieses Vertrages Zugriff erhält, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach § 16 dieser AGB sowie nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.
§ 5 Pflichten des NUTZERS; berufsrechtliche Verantwortung
- Der NUTZER nutzt die vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Funktionen ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Der NUTZER ist eigenverantwortlich dafür zuständig, die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere geeignete Endgeräte, aktuelles Betriebssystem, aktueller Browser, ausreichende Internetverbindung) bereitzuhalten und Updates regelmäßig durchzuführen.
- Der NUTZER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und jeden unberechtigten Zugriff Dritter auf sein Nutzerkonto durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Er informiert den ANBIETER unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine unberechtigte Verwendung der Zugangsdaten bestehen.
- Keine unzulässige Weitergabe liegt vor, soweit der NUTZER Beschäftigten seiner eigenen Kanzlei, seines Unternehmens oder seiner Institution den Zugriff auf sein Nutzerkonto ausschließlich zur internen Pflege von Verfügbarkeiten, Abwesenheiten und sonstigen zulässigen Accountdaten ermöglicht. Der NUTZER hat sicherzustellen, dass diese Personen schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, die Plattform nur im Rahmen ihrer beruflichen oder dienstlichen Aufgaben nutzen und die Vorgaben dieser AGB einhalten. Der NUTZER bleibt für sämtliche Handlungen, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden, verantwortlich und haftet hierfür wie für eigenes Handeln.
- Der NUTZER trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Daten und Inhalte, die er in die Plattform einstellt, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche oder berufsrechtliche Vorschriften verstoßen.
- Der NUTZER bleibt für die Einhaltung sämtlicher berufs-, prozess- und mandatsbezogener Pflichten allein verantwortlich. Der NUTZER stellt sicher, dass die Nutzung der Software mit diesen Pflichten vereinbar ist.
- Der NUTZER hat ausschließlich solche Daten in die Plattform einzugeben, die mit seinen berufsrechtlichen Pflichten – insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht – vereinbar sind. § 6 dieser AGB bleibt unberührt.
- Bei Verstoß gegen die in diesen AGB geregelten Pflichten kann der ANBIETER den NUTZER vorübergehend oder dauerhaft vom Angebot ausschließen („Deaktivierung"). Weitergehende gesetzliche Rechte des ANBIETERS bleiben unberührt.
- Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem NUTZER, soweit der ANBIETER hierzu nicht ausdrücklich eine eigene Leistung übernommen hat.
§ 6 Datenschutz, Verschwiegenheit, keine Verfahrensdaten
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Rechtsgrundlage für die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Verarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Die Software ist so ausgestaltet, dass der NUTZER zur Bereitstellung seiner zeitlichen Verfügbarkeit weder Aktenzeichen, Mandantennamen, Verfahrensgegenstände, Parteibezeichnungen, gegnerische Beteiligte noch sonstige verfahrens- oder mandatsbezogene Informationen einzugeben hat. Eine Zuordnung eingestellter Verfügbarkeiten zu konkreten Mandaten oder Parteien ist für den ANBIETER weder vorgesehen noch erforderlich noch erkennbar.
- Der NUTZER ist verpflichtet, von der Eingabe oder Übermittlung verfahrens- oder mandatsbezogener Daten in Freitextfeldern oder anderen optionalen Eingabemöglichkeiten abzusehen. Soweit der NUTZER dennoch derartige Informationen einstellt, geschieht dies in alleiniger Verantwortung des NUTZERS; der ANBIETER haftet hierfür nicht und ist berechtigt, solche Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
- Der ANBIETER trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO, um die im Rahmen der Plattform verarbeiteten Daten zu schützen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des ANBIETERS, abrufbar unter (LINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG).
- Die PARTEIEN verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen, nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht des NUTZERS sowie sonstige gesetzliche Verschwiegenheits- oder Berufspflichten des NUTZERS bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Vergütung
- Der ANBIETER bietet die Software in einer kostenfreien Variante sowie in kostenpflichtigen Varianten mit erweitertem Leistungsumfang an. Welche Funktionen jeweils umfasst sind, ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungs- und Preisübersicht des ANBIETERS.
- Soweit der NUTZER eine kostenpflichtige Variante wählt, fällt die jeweils ausgewiesene Vergütung an. Die Vergütung richtet sich nach der gewählten Variante, dem gebuchten Funktionsumfang und der jeweiligen Vertragslaufzeit.
- Der ANBIETER ist berechtigt, kostenfreie Leistungen jederzeit einzuschränken, in kostenpflichtige Leistungen zu überführen oder einzustellen, sofern dem NUTZER hieraus keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt mit angemessener Frist.
- Sämtliche durch den NUTZER zu leistenden Zahlungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort nach Vertragsschluss im Voraus fällig. Es gelten die jeweils angebotenen Zahlungsdienste. Der NUTZER erklärt sich mit elektronischer Rechnungstellung einverstanden.
- Die Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem vom NUTZER zu vertretender Grund nicht in Anspruch genommen werden kann. Der ANBIETER muss sich anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Leistungen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 8 Verzug
- Befindet sich der NUTZER mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Rückstände zurückzubehalten.
- Ist der NUTZER mit der Entrichtung fälliger Vergütung um mehr als vier Wochen in Verzug, ist der ANBIETER nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, das Nutzerkonto zu sperren. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt von der Sperrung unberührt.
- Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB zu kündigen, insbesondere wenn der NUTZER bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. Er kann in diesem Fall die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin geschuldete Vergütung als Schadensersatz verlangen; § 7 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 9 Support
- Etwaige Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert zwischen den PARTEIEN vereinbart ist.
- Auch das Vorliegen eines „Supportfalls" und die hierfür geltenden Reaktions- und Lösungszeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 10 Haftung des ANBIETERS
- Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
- Der ANBIETER haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der NUTZER regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
- Innerhalb der Grenzen der vorstehenden Absätze haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Der NUTZER ist insbesondere selbst für die Datensicherung und die Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
- Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für Störungen aus der Sphäre Dritter, technische „Bugs" oder Datenverluste, auf die er keinen Einfluss hat (insbesondere höhere Gewalt, Internet-Störungen, Ausfall von Vorlieferanten).
- Eine etwaige Haftung des ANBIETERS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Haftungsausschluss zugunsten des NUTZERS gegenüber Dritten
- Eine Haftung des NUTZERS gegenüber dem ANBIETER für die berufliche oder dienstliche Tätigkeit des NUTZERS besteht nicht.
- Der NUTZER stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer durch den NUTZER zu vertretende Verletzung dieser AGB, gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter gegen den ANBIETER geltend gemacht werden. Der NUTZER erstattet dem ANBIETER insoweit auch die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.
- Eine Haftung des ANBIETERS gegenüber Dritten – insbesondere Mandanten, Gerichten oder gegnerischen Verfahrensbeteiligten des NUTZERS – aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den NUTZER besteht nicht.
§ 12 Verfügbarkeit der Software
- Der ANBIETER strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software an. Der NUTZER stimmt zu, dass die Verfügbarkeit insbesondere durch nicht vom ANBIETER beeinflussbare Internet-Störungen, höhere Gewalt oder Wartungsarbeiten eingeschränkt sein kann; solche Störungen beeinträchtigen die Vertragsmäßigkeit der Leistung nicht.
- Die Verfügbarkeit der Software beträgt im Jahresmittel 97 % abzüglich der für Updates, Upgrades, neue Releases sowie sonstige Modifikationen und Wartungsarbeiten erforderlichen Zeit. Der ANBIETER ist bestrebt, Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten möglichst schonend durchzuführen.
§ 13 Sachmängel
- Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit; eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte und – mangels Vereinbarung – die gewöhnliche Verwendung; und entspricht der bei Software dieser Art üblichen Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardware-Mängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichen, nicht vom ANBIETER zu vertretenden Umständen resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
- Bei Sachmängeln kann der ANBIETER zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS durch Beseitigung des Mangels, durch Bereitstellung einer mangelfreien Software oder durch Aufzeigen zumutbarer Möglichkeiten, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der NUTZER hat zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
- Der NUTZER unterstützt den ANBIETER bei Fehleranalyse und Mangelbeseitigung, insbesondere durch unverzügliche und konkrete Beschreibung auftretender Probleme, umfassende Information sowie Gewährung der erforderlichen Zeit und Gelegenheit. Die Mangelbeseitigung kann durch Fernwartung erfolgen.
§ 14 Urheberrecht, Schutzrechte, Referenznutzung
- Sämtliche Bestandteile der Software – einschließlich der Daten- und Datenbankstruktur sowie des äußeren Erscheinungsbildes – unterliegen den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten und sind vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt.
- Dem NUTZER wird für die Dauer des Nutzungsvertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Software eingeräumt. Eine über den Vertragszweck hinausgehende, insbesondere kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des ANBIETERS.
- Die automatisierte Datenabfrage durch Skripte, Bots, Crawler oder vergleichbare Mittel sowie das Abgreifen geschützter Daten und Datenbankinhalte (Data Mining, Data Extraction) sind nicht zulässig. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
- Eine werbliche Nennung des NUTZERS — insbesondere auf der Website oder in sozialen Netzwerkprofilen des ANBIETERS — als Referenz oder im Wege eines Testimonials erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des NUTZERS im Einzelfall. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft in Textform widerrufen werden.
§ 15 Weiterentwicklung, Erweiterung des Leistungsumfangs
- Der ANBIETER behält sich im Rahmen der Leistungsoptimierung Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen vor (z. B. durch Verwendung neuerer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) und ist insbesondere berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform zu erweitern.
- Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird der ANBIETER den NUTZER rechtzeitig informieren. Entstehen dem NUTZER hierdurch wesentliche Nachteile, kann er den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.
- Erweiterungen, die ausschließlich zusätzliche, optionale Funktionen betreffen und die bestehende Nutzung nicht beeinträchtigen, gelten nicht als wesentliche Leistungsänderung im Sinne des Absatzes 2.
§ 16 Vertragslaufzeit, Kündigung, Löschung des Kontos
- Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden PARTEIEN bis zum letzten Tag der jeweils laufenden Abrechnungsperiode mit Wirkung zum Ende dieser Periode ordentlich gekündigt werden. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht; der Zugang zur Plattform bleibt bis zum Ende der bezahlten Periode bestehen, soweit nicht eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
- Mit Beendigung des Nutzungsvertrages endet das Nutzungsrecht des NUTZERS. Der ANBIETER ist berechtigt, das Nutzerkonto sowie die zugehörigen Daten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der NUTZER ist gehalten, etwa benötigte Daten vor Vertragsende selbst zu sichern.
§ 17 Widerrufsrecht
- Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB; der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen (vgl. § 1 Abs. 2).
- Der NUTZER bestätigt im Rahmen der Registrierung gesondert, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) abschließt.
- Mangels Verbrauchereigenschaft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des ANBIETERS.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
- Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individualvertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Der ANBIETER ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der NUTZER wird über Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der NUTZER nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird der ANBIETER in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs sind beide PARTEIEN berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderungen zu kündigen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026
Nutzungsbedingungen für gerichtsinterne Nutzer für die SAAS-Lösung „LAWDATE"
Präambel
LAWDATE ist eine digitale Terminierungsplattform, die die Abstimmung gerichtlicher Verhandlungstermine zwischen Gerichten und externen Verfahrensbeteiligten (insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten) erleichtert. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die unentgeltliche Nutzung der Plattform durch gerichtsinterne Nutzer. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lawdate UG (haftungsbeschränkt) für die kostenpflichtige Nutzung durch gerichtsexterne Nutzer und treten an deren Stelle, soweit Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen betroffen sind.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Lawdate UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nick Busse (nachfolgend „ANBIETER"), und gerichtsinternen Nutzern (nachfolgend „NUTZER") über die Nutzung der unter www.lawdate.de erreichbaren Plattform LAWDATE.
- Gerichtsinterne Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Richterinnen und Richter sowie sonstiges Gerichtspersonal (insbesondere Beschäftigte der Geschäftsstellen sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger), die in dienstlicher Funktion an der Terminierung gerichtlicher Verhandlungen mitwirken.
- Die Nutzung der Plattform durch gerichtsinterne Nutzer erfolgt unentgeltlich. Eine Anwendung der AGB des ANBIETERS für die kostenpflichtige Nutzung durch gerichtsexterne Nutzer ist insoweit ausgeschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Dienstherrn des NUTZERS finden auf das Rechtsverhältnis zwischen ANBIETER und NUTZER keine Anwendung, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Nutzung der Plattform setzt eine persönliche Registrierung des NUTZERS unter Verwendung seiner dienstlichen E-Mail-Adresse voraus. Die Nutzung erfolgt personenbezogen durch den jeweiligen gerichtsangehörigen NUTZER. Ein Vertrag mit dem Dienstherrn, dem jeweiligen Gericht oder der Justizverwaltung kommt durch die Registrierung nicht zustande, sofern keine gesonderte Vereinbarung mit der jeweiligen Stelle geschlossen wird.
- Mit der Registrierung versichert der NUTZER, dass er die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit nutzen und die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Pflichten einhalten wird.
- Der ANBIETER bestätigt die erfolgreiche Registrierung per E-Mail. Mit Zugang der Bestätigung beim NUTZER kommt der Nutzungsvertrag zustande.
- Eine Verpflichtung des ANBIETERS zur Annahme der Registrierung besteht nicht. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt, die Registrierung abzulehnen, wenn die dienstliche Zugehörigkeit des NUTZERS nicht hinreichend nachgewiesen werden kann.
§ 3 Verifikation der dienstlichen Eigenschaft
- Der ANBIETER verifiziert die dienstliche Eigenschaft des NUTZERS vor der Freischaltung des Zugangs. Die Verifikation erfolgt regelmäßig über die dienstliche E-Mail-Adresse des NUTZERS sowie, soweit erforderlich, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises der dienstlichen Tätigkeit (z. B. Dienstausweis).
- Der NUTZER verpflichtet sich, seine Angaben zur Gerichtszugehörigkeit und zur dienstlichen Funktion stets aktuell zu halten. Änderungen sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren. Scheidet der NUTZER aus dem aktiven Justizdienst aus oder entfällt die Berechtigung zur dienstlichen Nutzung der Plattform aus sonstigen Gründen, ist der NUTZER verpflichtet, die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen und sein Nutzerkonto zu löschen oder die Löschung beim ANBIETER zu veranlassen.
- Der ANBIETER ist berechtigt, die Verifikation in angemessenen Abständen erneut durchzuführen und den Zugang bis zum Abschluss der erneuten Verifikation auszusetzen.
§ 4 Leistungen des ANBIETERS
- Der ANBIETER stellt dem NUTZER die Plattform LAWDATE im Rahmen der jeweils aktuellen technischen und funktionalen Möglichkeiten zur Verfügung.
- Die Plattform ermöglicht gerichtsinternen NUTZERN, die von gerichtsexternen Nutzern eingestellten zeitlichen Verfügbarkeiten einzusehen, um die gerichtliche Terminplanung zu unterstützen. LAWDATE dient ausschließlich als technisches Abfrageinstrument und ersetzt weder die gerichtliche Terminierungsentscheidung noch die förmliche Ladung oder sonstige verfahrensrechtliche Kommunikation. Eine eigenständige Kommunikation zwischen gerichtsinternen NUTZERN und Verfahrensbeteiligten findet über die Plattform nicht statt.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Funktion oder einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht. Der ANBIETER ist berechtigt, Funktionen der Plattform jederzeit zu erweitern, zu ändern oder einzustellen, soweit hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Die Plattform ersetzt nicht die nach den jeweils einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften vorgesehene förmliche Ladung der Verfahrensbeteiligten. Diese obliegt ausschließlich dem Gericht.
§ 5 Pflichten des NUTZERS
- Der NUTZER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der NUTZER haftet für jede Nutzung der Plattform, die über seinen Zugang erfolgt, sofern er die Nutzung zu vertreten hat.
- Der NUTZER ist verpflichtet, bei Verdacht eines Missbrauchs seines Zugangs den ANBIETER unverzüglich zu informieren.
- Der NUTZER ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die für ihn geltenden dienstrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes (DRiG), der jeweils einschlägigen Landesrichtergesetze sowie der Beamtengesetze.
- Der NUTZER ist nicht berechtigt, andere Personen unter seinem Zugang auf die Plattform zugreifen zu lassen. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, sofern diese nicht selbst über einen eigenen verifizierten Zugang verfügen.
§ 6 Zweckbindung
- Der NUTZER darf die Plattform ausschließlich zum Zweck der Unterstützung der gerichtlichen Terminierung in eigenen oder ihm dienstlich zugewiesenen Verfahren nutzen.
- Jede über den Zweck nach Absatz 1 hinausgehende Nutzung der Plattform und der über sie zugänglichen Informationen ist untersagt. Untersagt sind insbesondere die Nutzung der Plattform oder der über sie gewonnenen Informationen zu privaten Zwecken, zu Zwecken der wissenschaftlichen Auswertung ohne vorherige Zustimmung des ANBIETERS sowie zu Werbe- oder Marketingzwecken.
- Eine Weitergabe der über die Plattform gewonnenen Informationen über die Verfügbarkeit gerichtsexterner Nutzer an Dritte außerhalb des konkreten Verfahrens ist untersagt, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht.
§ 7 Vertraulichkeit
- Der NUTZER ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Nutzung der Plattform erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind.
- Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt insbesondere für Informationen über die Verfügbarkeit und sonstige terminbezogene Umstände gerichtsexterner Nutzer sowie für technische und betriebliche Informationen des ANBIETERS, die dem NUTZER im Rahmen der Nutzung bekannt werden.
- Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort.
- Die gesetzlichen und dienstrechtlichen Verschwiegenheitspflichten des NUTZERS bleiben unberührt.
§ 8 Datenschutz, keine Verfahrensdaten
- Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten des NUTZERS ausschließlich im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des ANBIETERS.
- Die Plattform ist nicht zur Eingabe, Speicherung oder Übermittlung von Aktenzeichen, Verfahrensdaten, Partei-, Mandanten- oder Beteiligtenbezeichnungen, Terminbezeichnungen, Schriftsätzen oder sonstigen verfahrensbezogenen Informationen durch gerichtsinterne NUTZER bestimmt. Eingabemöglichkeiten der Plattform beschränken sich auf die Verwaltung der eigenen Personen-, Zugangs- und Verifikationsdaten des NUTZERS sowie auf die Einsicht in die von gerichtsexternen Nutzern eingestellten Verfügbarkeiten.
- Soweit gerichtsinterne NUTZER personenbezogene Daten Dritter (etwa Verfahrensbeteiligter) verarbeiten, geschieht dies ausschließlich in ihrer dienstlichen Funktion und in alleiniger datenschutzrechtlicher Verantwortung des Dienstherrn. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zwischen dem ANBIETER und dem NUTZER findet nicht statt.
- Die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG bleibt unberührt.
§ 9 Verfügbarkeit der Plattform
- Der ANBIETER bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
- Der ANBIETER ist berechtigt, die Plattform für Wartungs-, Sicherheits- und sonstige betriebliche Maßnahmen vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen. Der ANBIETER wird hierbei die berechtigten Interessen der NUTZER angemessen berücksichtigen und planmäßige Wartungsfenster nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten legen.
- Bei Störungen ist der NUTZER gehalten, die Terminierung in eigenverantwortlicher Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte auf anderen geeigneten Wegen sicherzustellen. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten besteht nicht.
§ 10 Schutzrechte, Nutzungsrechte
- Sämtliche Rechte an der Plattform, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, stehen ausschließlich dem ANBIETER oder seinen Lizenzgebern zu.
- Der ANBIETER räumt dem NUTZER ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränktes Recht ein, die Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
- Dem NUTZER ist es untersagt, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies nicht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung sowie der Einsatz automatisierter Abrufe (Scraping, Crawling).
§ 11 Haftung
- Der ANBIETER haftet dem NUTZER für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der NUTZER regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel bleibt unberührt.
- Der ANBIETER übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von gerichtsexternen Nutzern eingestellten Verfügbarkeiten. Jeder NUTZER entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang er die angezeigten Verfügbarkeiten bei der Terminplanung berücksichtigt. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der ANBIETER insbesondere nicht für (a) die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit eingetragener Verfügbarkeiten, (b) die tatsächliche Verfügbarkeit gerichtsexterner Nutzer, (c) die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung der angezeigten Daten durch Gerichte, (d) das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Termins sowie (e) Terminverlegungen, Verzögerungen oder sonstige Folgen der gerichtlichen Terminierung. Die zwingenden gesetzlichen Haftungstatbestände bleiben unberührt.
- Der ANBIETER haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass terminbezogene Abstimmungen über die Plattform aufgrund einer Nichtverfügbarkeit, einer Störung oder einer Fehlfunktion nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen konnten, soweit der NUTZER die Möglichkeit hatte, die Terminierung auf andere geeignete Weise sicherzustellen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS.
§ 12 Freistellung
- Der NUTZER stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den ANBIETER aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere der Pflichten aus §§ 5 bis 8, durch den NUTZER geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
- Eine Haftung des NUTZERS gegenüber seinem Dienstherrn nach den jeweils einschlägigen beamten- oder richterrechtlichen Vorschriften bleibt im Innenverhältnis hiervon unberührt.
§ 13 Sperrung des Zugangs
- Der ANBIETER ist berechtigt, den Zugang des NUTZERS zur Plattform vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu entziehen, wenn der NUTZER trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
- Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn der NUTZER gegen § 6 (Zweckbindung) oder § 7 (Vertraulichkeit) verstößt oder begründete Zweifel an der dienstlichen Eigenschaft des NUTZERS bestehen.
- Im Falle einer Sperrung wird der ANBIETER den NUTZER unverzüglich über die Sperrung und deren Gründe informieren, soweit gesetzliche oder sonstige berechtigte Gründe dem nicht entgegenstehen.
§ 14 Laufzeit und Beendigung
- Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Der NUTZER kann das Nutzungsverhältnis ferner durch Löschung seines Nutzerkontos in der Plattform beenden; mit Wirksamwerden der Löschung gilt das Nutzungsverhältnis als gekündigt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den ANBIETER liegt insbesondere vor in den Fällen des § 13.
- Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden die Zugangsdaten des NUTZERS deaktiviert. Die §§ 6, 7, 8, 11 und 12 sowie die nach ihrem Sinn und Zweck fortwirkenden Bestimmungen gelten über die Beendigung hinaus fort.
§ 15 Änderungen der Nutzungsbedingungen
- Der ANBIETER ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der ANBIETER wird den NUTZER über beabsichtigte Änderungen in Textform unter Hervorhebung der geänderten Klauseln mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten informieren.
- Widerspricht der NUTZER der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der ANBIETER wird den NUTZER in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
- Im Falle eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Auf das Nutzungsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des ANBIETERS.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juni 2026